CDU-Landtagsfraktion sagt Nein zum S 21-Kündigungsgesetz
17. September 2011
Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Peter Hauk, sagte bei der ersten Beratung des S 21-Kündigungsgesetzes im Landtag: Das Gesetz spreche „von einem Kündigungsrecht, wo es überhaupt kein Kündigungsrecht gibt“. Die CDU wolle, dass Stuttgart 21 und die Neubaustrecke Stuttgart-Ulm gebaut werden, dass geschlossene Verträge von der Landesregierung eingehalten und demokratische Beschlüsse sowie rechtsstaatliche Verfahren respektiert werden. Deshalb werde seine Fraktion das Kündigungsgesetz ablehnen.
Peter Hauk verwies darauf, dass ein Ausstieg aus dem Projekt das Land 1,5 Milliarden Euro kosten werde. Dies haben drei Wirtschaftsprüfer im Zuge der Schlichtung unter Heiner Geißler festgestellt. Es wäre der doppelte Betrag gegenüber der Summe einer Landesbeteiligung für den Bau des Projekts. Dabei sind Kosten für die Sanierung des Bahnhofs in Stuttgart, die dann trotzdem durchgeführt werden müsste, noch gar nicht eingerechnet. Grün-Rot verschweigt diese Kosten im Gesetz bewusst.
Die Schlichtung und der anschließende Stresstest sowie dessen Prüfung durch ein anerkanntes Ingenieurbüro haben gezeigt, dass im geplanten Bahnhof die gewünschten Zugverbindungen mit wirtschaftlich optimaler Betriebsqualität abgewickelt werden können. Kürzere Fahrzeiten von Karlsruhe nach Ulm machen die Trasse über Straßburg für die Fernverkehrsverbindung von Paris nach Wien überhaupt erst möglich. Dadurch wird die Ortenau zum Knotenpunkt von wichtigen europäischen Nord-Süd- und Ost-West-Schienenstrecken. Im Durchgangsbahnhof entstehen auch wesentlich bessere Bedingungen für den Nahverkehr wie z.B. von Tübingen nach Heilbronn.
Das Gesetz wurde in einer Sondersitzung eingebracht. In der darauf folgenden Woche tagt der Ständige Ausschuss in einer Sondersitzung und nach nicht einmal zwei Wochen soll die Gesetzesberatung im Landtag abgeschlossen sein. Hauk sagte, dieser Zeitdruck werde den komplizierten rechtlichen Fragen nicht gerecht, selbst der Justizminister der Landesregierung habe davon gesprochen, dass juristisches Neuland betreten werde. Dann kann aber die Beratung im Landtag nicht im Schweinsgalopp erfolgen.




