Haushalt verstößt gegen geltendes Recht
27. Juli 2011
Nach der Schuldenbremse im Grundgesetz dürfen die Länder bis Ende 2019 nur noch Kredite aufnehmen, wenn es nach den geltenden Landesgesetzen erlaubt ist. In Baden-Württemberg regelt die Haushaltsordnung, dass neue Schulden bei einem
Rückgang der Steuereinnahmen oder einer Naturkatastrophe bzw. einer vergleichbaren Situation erlaubt sind. Die Steuereinnahmen im Jahr 2011 zeigen aber, dass die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise für die öffentlichen Haushalte überwunden sind.
In dem von grün-rot verabschiedete Haushalt werden die in 2011 bis zur letzten Steuerschätzung angesetzten rund 800 Millionen Euro Kredit nur um 250 Millionen Euro gesenkt. Mit den Steuermehreinnahmen hätte auch der Restbetrag in Höhe von 560 Millionen Euro ohne weiteres gestrichen werden können. Diese Politik entspricht nicht dem Ziel der Nachhaltigkeit auch in der Finanzpolitik. Deshalb hat die CDU einen Änderungsantrag zur Reduzierung der Verschuldung in 2011 auf Null eingebracht und nach dessen Ablehnung durch die grün-rote Mehrheit den Nachtragshaushalt abgelehnt.
Vor allem 180 neue Stellen in den Ministerien zeugen auch von Selbstbedienung der neuen Regierung. Der Stellenbestand in der Ministerialverwaltung wird damit um 5 Prozent erhöht. Alle neue Stellen im grün-roten Nachtragshaushalt kosten jährlich 20 Millionen Euro – dabei sind Pensionskosten noch gar nicht mitgerechnet.



